Störendes Gewerbe


Die Notwendigkeit des Gewerbegebietes wird vom Bürgermeister immer wieder mit Beschwerden über lärmendes und störendes Gewerbe im Ort begründet. Er vermeidet dabei jedoch zu erwähnen, dass diese Gewerbebetriebe Bestandsschutz genießen (Mitteilungsblatt 2/2009 S. 2). Die Schaffung des neuen Gewerbegebietes verlagert kurzfristig also nicht bestehende Betriebe. Lediglich ein Neuanfang von Unternehmen wird verhindert. Genau dieses ist jedoch gewerbefeindlich, da ein Unternehmensgründer seinen Betrieb wohl kaum mit einem Neubau in einem Gewerbegebiet startet.
Die Bürgerinitiative befürwortet innerörtliches Gewerbe und das für Bubenreuth typische Miteinander von Wohnen und Gewerbe.

Jeder Bürger muss für sich selbst entscheiden, inwiefern er sich von z.B. einem Fahrradgeschäft, einem Friseur, einem Copy Shop oder einem Geschäft für Anglerbedarf gestört fühlt (Diese Betriebe gibt es erst seit Kurzem an ihrem Standort). Gewerbe, das sich heute wohnortnah (z.B. in einem Mischgebiet) ansiedelt, hat eine andere Struktur als vor 40 Jahren und als das Gewerbe, welches außerorts in einem reinen Gewerbegebiet tätig ist.
Beim Bürgerentscheid wird implizit auch darüber entschieden, ob sich Bubenreuth innerorts zu einem reinen Wohngebiet verändern soll.