Flächenumwidmungen


In seiner Sitzung vom 12.05.2009 hat der Gemeinderat mit der Mehrheit von CSU und FW eine Reihe von Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen. Diese Änderungen zielen großflächig darauf ab, einen Mangel an Gewerbeflächen künstlich herbeizuführen, damit das interkommunale Gewerbegebiet als "Notstandsreserve" genehmigt werden kann - weil ja angeblich keine anderen innerörtlichen Flächen mehr zur Verfügung stehen.
Diese Änderungen begünstigen gleichzeitig namentlich bekannte Gemeinderäte der zustimmenden Fraktionen, da diese Grundbesitz in den umgewidmeten Flächen besitzen und von einer Nutzung als Bauland für Wohnsiedlungen persönlich profitieren.
  • Bereich 3
    Die Fläche zwischen Bahnhof und der Wohnbebauung an der Scherleshofer Straße war als Reservefläche für heimisches Gewerbe vorgehalten worden. Hier hätte ohne größere Beeinträchtigung der Bewohner Bubenreuths Gewerbe angesiedelt werden können - gleichzeitig hätte sich ein Lärmschutz gegenüber Eisenbahn und Autobahn ergeben. Mehr als die Hälfte dieser Fläche wurde nun als Wohngebiet ausgewiesen, erste Bauvorhaben sogar schon genehmigt: So vernichtet man effektiv innerörtliche Flächen für heimische Firmen.

  • Bereich 7 und  Bereich 8
    Die Geigenbauersiedlung war jahrzehntelang ein Musterbeispiel für die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten. Kleine mittelständische Betriebe des Musikinstrumentenbaus begründeten Bubenreuths Ruf. Diese Entwicklung wäre nicht möglich gewesen, wenn hier nicht ein sog. Mischgebiet ausgewiesen wäre, das Gewerbe in gewissem Rahmen erlaubt. In seinen Beschlüssen hat der Gemeinderat die Geigenbauersiedlung ihres ursprünglichen Charakters beraubt und als reines Wohngebiet neu ausgewiesen. Gewerbe ist hier nicht mehr erwünscht.
    In Planungsentwürfen schreibt der Planer: "Die Wohnnutzung dominiert, gewerbliche oder handwerkliche Nutzungen verschwinden allmählich aus dem Gebiet." Dies ist tatsächlich nicht ganz richtig. Beispielsweise hat sich erst vor wenigen Monaten ein Fahrradgeschäft in der Mozartstraße niedergelassen.
    Am Beispiel eines Copy Shops in der Bussardstrasse konnte man mitverfolgen, dass die Aufnahme eines Kleingewerbes in einem Wohngebiet letztlich von der Zusammensetzung und dem Gutdünken des Gemeinderates sowie dessen Interpretation der Rechtslage abhängt. (Mitteilungsblatt 2009/10 S.4 ff.)

  • Bereich 6
    Das beauftragte Planungsbüro stellte zum aktuellen Stand des Bereichs 6 fest, dass "die derzeit noch unbebaute Fläche" im Flächennutzungsplan als Mischgebiet eingetragen sei, das "für die Erweiterung bzw. die Umsiedlung von Betrieben aus der benachbarten Geigenbauersiedlung" bereitgestellt wurde. Diese Entwicklungsmöglichkeit des ansässigen Gewerbes wurde vom Gemeinderat durch Umwidmung der Fläche in ein Wohngebiet zunichte gemacht.

  • Bereich 1 - das Gewerbegebiet
    Über diese Fläche musste der Gemeinderat nicht erneut abstimmen, da die Fläche ja schon im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2000 als Gewerbestandort ausgewiesen ist. Damals wurde allerdings für genau diesen Bereich der Flächennutzungsplan nicht genehmigt (siehe auch Historie). Lediglich durch die Änderung der Vorraussetzungen in den anderen Bereichen gelingt hier die Umwidmung.
    Zitat aus dem Gemeindeblatt Juli/August 2009: "Die Regierung von Mittelfranken versagte dem Flächennutzungsplan für diesen Bereich seinerzeit aber die Genehmigung. Nunmehr hält die Regierung von Mittelfranken jedoch eine Genehmigung für nicht mehr völlig ausgeschlossen, wenn diese und die in Möhrendorf benachbarten Flächen als praktisch letzte Baulandreserve für das heimische Gewerbe mobilisiert werden."