Die Strategie zur Ausweisung des Gewerbegebietes



Ein Gewerbegebiet an dieser Stelle wurde bereits mehrere Male - zuletzt 2000 - nicht genehmigt, da sich sonst eine "unerwünschte bandartige Siedlungsentwicklung im Regnitztal" ergäbe. Die Gemeinderäte von Bubenreuth und Möhrendorf bedienen sich deshalb einiger Tricks, um doch eine Genehmigung zu erhalten:
  • die Ausweisung eines "interkommunalen", also von beiden Gemeinden betriebenen Gewerbegebiets, kann unter Umständen die Einwände der Genehmigungsbehörden aufwiegen. Jede Gemeinde allein würde jedoch scheitern. Die perfide Folge: Nur ein besonders großes Gewerbegebiet ist möglich!
  • Ein neues Gewerbegebiet im Außenbereich ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass keine anderen Flächen im Ortsbereich zur Verfügung stehen ("Notstandsreserve").
  • Deshalb hat die Mehrheit des Gemeinderats im Mai 2009 diesen "Notstand" künstlich herbeigeführt: Nahezu alle bisher als Reserveflächen für Gewerbe ausgewiesenen Areale wurden kurzerhand in Bauland für Wohnsiedlungen und bestehende Mischgebiete in reine Wohngebiete umgewidmet.
  • Der Bürgermeister und der Gemeinderat können deshalb nun behaupten, dass Bubenreuth innerorts keine Flächen mehr für heimisches Gewerbe habe. Tatsächlich wird durch diese Taktik den bestehenden Firmen das Leben schwer gemacht, während die Eigentümer der noch unbebauten Flächen - darunter Mitglieder des Gemeinderats (siehe Mitteilungsblatt Nr. 7/8 Seite 11) - durch höhere Grundstückswerte profitieren. Es sind bereits erste Bauanträge auf den bisher für das heimische Gewerbe reservierten Flächen genehmigt worden.
  • Diese Vorgehensweise widerspricht der bayerischen Verfassung und der Stellungnahme des bayerischen Umweltministers Söder (CSU), die übereinstimmend einen besonders schonenden Umgang mit den noch zur Verfügung stehenden freien Flächen fordern und weiteren Flächenverbrauch nur zulassen, wenn es unbedingt nötig ist.